04.09.2010  

Mittelstand.innovativ! - Innovative Ideen mit Unterstützung von Hochschulen realisieren

Kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können mit dem Innovationsgutschein des Landes wissenschaftliche Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen günstig nutzen.


 

Unter dem gemeinsamen Dach „Mittelstand.innovativ!“ hat das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWFT) ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt. Es umfasst die drei Komponenten „Innovationsgutschein“, „Innovationsassistent“ und „Innovationsdarlehen“. Es gilt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen in NRW zu stärken – sowohl bei den klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie, im Handel und Dienstleistungsbereich wie auch im Handwerk.

Innovationsgutscheine
sollen in erster Linie die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette im Unternehmen von der Idee bis zum marktfähigen Endprodukt unterstützen. Aber auch wesentliche qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können gefördert werden.

Antragsberechtigt sind in diesem Programm kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Mio. € Umsatz oder weniger als 43 Mio. € Bilanzsumme. Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Förderung
mit Innovationsgutschein gibt es in zwei Varianten:

Innovationsgutschein B bis zur Höhe von 3.000 € Fördermitteln

für externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik

Innovationsgutschein F+E bis zur Höhe von 6.000 € Fördermitteln

für externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung etc.

Bis zu diesen Obergrenzen werden bei beiden Varianten maximal 50 % der Ausgaben, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungseinrichtung in Rechnung gestellt werden, erstattet.

Eine konsekutive Kombination beider Innovationsgutscheine ist möglich. Gefördert werden nur Leistungen, die nicht üblicherweise bereits am Markt angeboten werden (z.B. von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen).

Verfahren

Bei der Antragstellung muss die Wahl der Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgt sein; Verträge mit der Institution dürfen jedoch erst nach Erhalt des Innovationsgutscheins abgeschlossen werden. Für den Innovationsgutschein werden alle Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union akzeptiert, sofern sie staatlich finanziert oder - bei privater Finanzierung - staatlich anerkannt sind. In Zweifelsfällen findet eine Einzelbetrachtung und -zulassung durch die bewilligende Stelle statt.

Den „Innovationsgutschein“ führt das MIWFT in Kooperation mit der InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen durch. Die InnovationsAllianz übernimmt auch die Beratung im Vorfeld. Hierfür stützt sie sich auf die Transferstellen und -gesellschaften der NRW-Hochschulen und die Innovationsberater der IHK und HWK als regionale Beratungsstellen.

Der Antrag ist bei der InnovationsAllianz einzureichen.
Das Antragsformular ist online unter www.innovationsgutschein.nrw.de oder bei der InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen erhältlich.

Kontakt:
InnovationsAllianz e.V.
Stephanie Koch

Tel.:  0251 - 836 46 03
E-mail: innovationsgutschein@fh-muenster.de

 

Technologietransferstelle der Fachhochschule Gelsenkirchen
- Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft -

Unternehmen in den Regionen Emscher-Lippe und Westmünsterland können zum Beispiel gemeinsam mit der Fachhochschule Gelsenkirchen die Innovationsgutscheine des Landes nutzen, um Ideen für neue Produkte und Dienstleistungen marktfähig zu realisieren. Aufgrund der Größenordnung der Fördermittel eignen sich die Gutscheine vor allem für Voruntersuchungen, für Detailuntersuchungen oder für die Weiterentwicklung von Bauteilen und Baugruppen.

Die Fachhochschule Gelsenkirchen kann forschender Partner für eine Vielzahl unterschiedlicher, innovativer Ideen sein, da sie von Technik über Informatik, Naturwissenschaften und Wirtschaft bis zu Recht und Journalismus über ein breites Themenspektrum verfügt. Ansprechpartner für interessierte Unternehmen ist Dr. Elisabeth Birckenstaedt vom Technologietransfer der Fachhochschule. Entsprechende Anfragen werden an die unterschiedlichsten Fachleute der Hochschulstandorte in Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen und Ahaus vermittelt.

Seit Einführung des Systems begleitet Dr. Elisabeth Birckenstaedt bereits fünf solcher Projekte an der Fachhochschule Gelsenkirchen. Dabei geht es beispielsweise um Software-Weiterentwicklungen, um die Verbesserung von Oberflächenbeschichtungen gegen Korrosion und Verschleiß, um das Strömungsverhalten von Frittierfett oder um die Reorganisation der Lagerhaltung nach der Einführung von Barcodes.

Kontakt:
Fachhochschule Gelsenkirchen Technologietransfer
Dr. Elisabeth Birckenstaedt
Neidenburger Straße 43
45877 Gelsenkirchen

Tel.:  0209-9596-463
Fax:  0209-9596-563
E-mail: ebirck@fh-gelsenkirchen.de
 
Weitere Komponenten im Förderpaket „Mittelstand.innovativ!“

 

Sehen Sie auch folgendes Dokument zum Artikel ein:
Merkblatt Innovationsgutschein

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