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Unter dem gemeinsamen Dach
„Mittelstand.innovativ!“ hat das Ministerium für Innovation,
Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWFT)
ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt. Es
umfasst die drei Komponenten „Innovationsgutschein“,
„Innovationsassistent“ und
„Innovationsdarlehen“. Es gilt, die
Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen in NRW zu stärken
– sowohl bei den klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie, im
Handel und Dienstleistungsbereich wie auch im Handwerk.
Innovationsgutscheine sollen in erster Linie die
Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder
Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette im Unternehmen von der
Idee bis zum marktfähigen Endprodukt unterstützen. Aber auch wesentliche
qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können
gefördert werden.
Antragsberechtigt sind in diesem Programm kleine und mittlere
Unternehmen aller Branchen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als
50 Mio. € Umsatz oder weniger als 43 Mio. € Bilanzsumme. Der Sitz des
Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Förderung mit Innovationsgutschein gibt es in zwei
Varianten:
Innovationsgutschein B bis zur Höhe von 3.000 €
Fördermitteln
für externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines
innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer
Verfahrensinnovation, zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen,
Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik
Innovationsgutschein F+E bis zur Höhe von 6.000 €
Fördermitteln
für externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten,
die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und
Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten,
zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau,
Design, Produkttests zur Qualitätssicherung etc.
Bis zu diesen Obergrenzen werden bei beiden Varianten maximal 50 % der
Ausgaben, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungseinrichtung in
Rechnung gestellt werden, erstattet.
Eine konsekutive Kombination beider Innovationsgutscheine ist möglich.
Gefördert werden nur Leistungen, die nicht üblicherweise bereits am Markt
angeboten werden (z.B. von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder
Unternehmensberatungen).
Verfahren
Bei der Antragstellung muss die Wahl der Hochschule oder
Forschungseinrichtung erfolgt sein; Verträge mit der Institution dürfen
jedoch erst nach Erhalt des Innovationsgutscheins abgeschlossen werden. Für den
Innovationsgutschein werden alle Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der
Europäischen Union akzeptiert, sofern sie staatlich finanziert oder - bei
privater Finanzierung - staatlich anerkannt sind. In Zweifelsfällen findet eine
Einzelbetrachtung und -zulassung durch die bewilligende Stelle statt.
Den „Innovationsgutschein“ führt das MIWFT in Kooperation mit der
InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen durch. Die InnovationsAllianz übernimmt
auch die Beratung im Vorfeld. Hierfür stützt sie sich auf die Transferstellen
und -gesellschaften der NRW-Hochschulen und die Innovationsberater der IHK und
HWK als regionale Beratungsstellen.
Der Antrag ist bei der InnovationsAllianz einzureichen. Das
Antragsformular ist online unter www.innovationsgutschein.nrw.de
oder bei der InnovationsAllianz
der NRW-Hochschulen erhältlich.
Kontakt: InnovationsAllianz e.V. Stephanie Koch
Tel.: 0251 - 836 46 03 E-mail: innovationsgutschein@fh-muenster.de
Technologietransferstelle der Fachhochschule
Gelsenkirchen - Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
-
Unternehmen in den Regionen Emscher-Lippe und Westmünsterland können zum
Beispiel gemeinsam mit der Fachhochschule Gelsenkirchen die
Innovationsgutscheine des Landes nutzen, um Ideen für neue Produkte und
Dienstleistungen marktfähig zu realisieren. Aufgrund der Größenordnung der
Fördermittel eignen sich die Gutscheine vor allem für Voruntersuchungen, für
Detailuntersuchungen oder für die Weiterentwicklung von Bauteilen und
Baugruppen.
Die Fachhochschule Gelsenkirchen kann forschender Partner für eine Vielzahl
unterschiedlicher, innovativer Ideen sein, da sie von Technik über Informatik,
Naturwissenschaften und Wirtschaft bis zu Recht und Journalismus über ein
breites Themenspektrum verfügt. Ansprechpartner für interessierte Unternehmen
ist Dr. Elisabeth Birckenstaedt vom Technologietransfer der Fachhochschule.
Entsprechende Anfragen werden an die unterschiedlichsten Fachleute der
Hochschulstandorte in Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen und Ahaus
vermittelt.
Seit Einführung des Systems begleitet Dr. Elisabeth
Birckenstaedt bereits fünf solcher Projekte an der Fachhochschule Gelsenkirchen.
Dabei geht es beispielsweise um Software-Weiterentwicklungen, um die
Verbesserung von Oberflächenbeschichtungen gegen Korrosion und Verschleiß, um
das Strömungsverhalten von Frittierfett oder um die Reorganisation der
Lagerhaltung nach der Einführung von Barcodes.
Kontakt: Fachhochschule
Gelsenkirchen Technologietransfer Dr.
Elisabeth Birckenstaedt Neidenburger Straße 43 45877 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-9596-463 Fax: 0209-9596-563 E-mail: ebirck@fh-gelsenkirchen.de Weitere Komponenten im Förderpaket
„Mittelstand.innovativ!“
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